Die Vorlageverfügung des Amtsgerichts - Familiengericht - Bocholt vom 15.4.2013 wird abgeändert.
Das Beschwerdeverfahren wird dem zuständigen Landgericht Münster zur Entscheidung vorgelegt.
Mit Beschluss vom 10.10.2012 hat das Amtsgericht - Familiengericht - Bocholt auf Antrag der Staatskasse vom 16.8.2012 die Vergütung des Beteiligten zu 1) als im Verfahren
Gegen diese Entscheidung hat der Beteiligte zu 1) mit Schreiben vom 29.3.2013 Beschwerde eingelegt.
Das Amtsgericht hat der Beschwerde mit Verfügung vom 15.4.2013 nicht abgeholfen und die Vorlage an das "Beschwerdegericht Oberlandesgericht Hamm" zur Entscheidung angeordnet.
Für die Entscheidung über die nach §
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|