Auf die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten der Mutter wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Mannheim vom 20.02.2019 (Az.
Auf die Erinnerung des Verfahrensbevollmächtigten der Mutter wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Mannheim vom 28.08.2018 abgeändert und die dem Rechtsanwalt S. aus der Staatskasse zu zahlende Verfahrenskostenhilfevergütung wird auf 860,97 € festgesetzt.
2.Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
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