Die Beschwerde der Antragsgegnerin und die Beschwerde des Antragstellers werden zurückgewiesen.
II.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
III.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000,00 € festgesetzt.
Der Senat entscheidet über die Rechtsmittel der Antragsgegnerin und des Antragstellers im schriftlichen Verfahren nach §
Die Beschwerden der Antragsgegnerin und des Antragstellers sind statthaft (§
In der Sache muss den Beschwerden der Erfolg versagt bleiben.
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