1. Der Beschluss des Amtsgerichts Dachau vom 5. Oktober 2023, Az.
2. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Antragstellerin wendet sich gegen eine dem weiteren Beteiligten bewilligte Akteneinsicht in Unterlagen der Verfahrenskostenhilfe.
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