BayObLG - Beschluss vom 23.01.2024 (102 VA 160/23)
1. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 12. Juli 2023 wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. 3. Der Geschäftswert wird auf 7.500,00 € festgesetzt. I. Der Antragsteller, der im [...]