I. Auf die Beschwerde des weiteren Beteiligten zu 2. wird der Beschluss des Amtsgerichts Rathenow vom 13. Dezember 2019 - Az.
Im Wege der externen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei dem Land Brandenburg (Personalnummer ...) zu Gunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 473,06 EUR monatlich auf deren Versicherungskonto Nr. 44 ... bei der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg, bezogen auf das Ende der Ehezeit am 31. Mai 2019, begründet.
Der Monatsbetrag des zu begründenden Anrechts ist in Entgeltpunkte umzurechnen.
Im Übrigen (Ziffer 2. Absätze 2. und 3. des Tenors) bleibt es bei der Regelung des Familiengerichts zum Versorgungsausgleich.
II. Es bleibt bei der Kostenentscheidung erster Instanz.
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