Die Beschwerde des Antragsgegners gegen die Regelung des Versorgungsausgleichs in dem am 20. Dezember 2018 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Cottbus (Az.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.
Der Verfahrenswert wird auf 4.455 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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