Auf die Beschwerde der Kindesmutter wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Pforzheim vom 29.10.2018,
Der Umgang des Kindesvaters mit dem Kind A. S., geboren am ..., wird in Abänderung der zwischen den Beteiligten geschlossenen gerichtlichen Umgangsvereinbarungen vom 07.08.2015 (AG Sinsheim
Der Kindesvater hat das Recht auf Umgang mit dem Kind A. alle 14 Tage jeweils am Montag in den ungeraden Kalenderwochen von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, beginnend mit Montag, dem 21.10.2019. Die Umgangskontakte finden auch in den baden-württembergischen Schulferien statt, es sei denn das Kind ist urlaubsbedingt abwesend.
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