Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts Neuruppin vom 05.02.2021 -
Ziffer 2. erhält im 5. Absatz folgende Fassung:
Zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei dem Versorgungsträger Altersversorgung der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin (Az.: I A 1) wird im Wege der externen Teilung zu Gunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von monatlich 355,94 €, bezogen auf den 31.01.2016, auf deren Versicherungskonto bei der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg (Versicherungsnummer 24 ...) begründet. Der Ausgleichswert ist in Entgeltpunkte umzurechnen.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Im übrigen werden die Kosten des Beschwerdeverfahrens zwischen der Antragstellerin und dem Antragsgegner gegeneinander aufgehoben.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.029,- € festgesetzt.
I.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|