Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Scheidungsverbundbeschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - ... vom 06.07.2020, Aktenzeichen ... unter Ziffer 3.
1.teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
"Die Anträge der Antragsgegnerin in der Folgesache Zugewinnausgleich werden zurückgewiesen.
Die weitergehenden Ansprüche der Antragsgegnerin auf Zahlung von Schadenersatz nach Auskunftserteilung wegen unerlaubter Handlung werden aus dem Scheidungsverbund abgetrennt."
2.sowie betreffend die weitergehenden Ansprüche der Antragsgegnerin auf Zahlung von Schadenersatz nach Auskunftserteilung wegen unerlaubter Handlung einschließlich des zugrundeliegenden Verfahrens aufgehoben.
II.Insoweit wird die Sache an das Gericht des ersten Rechtszuges zur erneuten Verhandlung und Entscheidung unter Beachtung der nachfolgenden Ausführungen des Senats zurückverwiesen.
III.Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
IV.Der Verfahrenswert wird auf ... € festgesetzt.
I.
1. a) b) c) 2. 3.
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