1. Die Beschwerde der DRV gegen den am 15.06.2023 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Rastatt vom 09.06.2023 (Az.
2. Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
3. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird festgesetzt auf 2.000,- €.
I.
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