BGH - Beschluss vom 27.04.2016
XII ZB 67/14
Normen:
FamFG § 59 Abs. 1; BGB § 1666; BGB § 1696 Abs. 1; BGB § 1696 Abs. 2; GG Art. 6 Abs. 2; GG Art. 6 Abs. 3; GG Art. 20 Abs. 3;
Fundstellen:
FGPrax 2016, 122
FamRB
FamRZ 2016, 1146
FuR 2016, 465
MDR 2016, 725
NJW 2016, 3303
Vorinstanzen:
AG Leer, vom 27.02.2012 - Vorinstanzaktenzeichen F 2428/11
OLG Oldenburg, vom 15.06.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 3 UF 37/12

Beschwerdeberechtigung des nicht mehr sorgeberechtigten Elternteils gegen die Übertragung des Sorgerechts vom Amtsvormund auf den anderen Elternteil; Sorgerechtsentzug bei Gefährdung des Kindeswohls

BGH, Beschluss vom 27.04.2016 - Aktenzeichen XII ZB 67/14

DRsp Nr. 2016/9183

Beschwerdeberechtigung des nicht mehr sorgeberechtigten Elternteils gegen die Übertragung des Sorgerechts vom Amtsvormund auf den anderen Elternteil; Sorgerechtsentzug bei Gefährdung des Kindeswohls

BGB §§ 1666, 1696 Abs. 1, Abs. 2 Der wegen einer Maßnahme nach § 1666 BGB nicht mehr sorgeberechtigte Elternteil ist gegen die Übertragung des Sorgerechts vom Amtsvormund auf den anderen Elternteil beschwerdeberechtigt.

Tenor

Auf die Rechtsbeschwerde der weiteren Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des 3. Zivilsenats - 2. Senat für Familiensachen - des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 15. Juni 2012 aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.

Beschwerdewert: 3.000 €

Normenkette:

FamFG § 59 Abs. 1; BGB § 1666; BGB § 1696 Abs. 1; BGB § 1696 Abs. 2; GG Art. 6 Abs. 2; GG Art. 6 Abs. 3; GG Art. 20 Abs. 3;

Gründe

I.

Gegenstand des Verfahrens ist die elterliche Sorge für das Kind J., das am 28. August 2003 nichtehelich geboren wurde.