Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Gera vom 21. November 2013 wird auf Kosten des weiteren Beteiligten zu 1 zurückgewiesen.
Beschwerdewert: 504 €
I.
Der Landkreis S.-H. (im Folgenden: Landkreis) wendet sich in seiner Funktion als Sozialhilfeträger gegen die vom Amtsgericht festgesetzten Zahlungen, die der Betreute aus übergegangenem Recht an die Staatskasse zu leisten hat.
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