I. Die Kinder J geb. am 19.09.1991, und M geb. am 17.09.1993, stammen beide aus der rechtskräftig geschiedenen Ehe der Beteiligten A S und K D. Die elterliche Sorge für beide Kinder wurde der Mutter übertragen, die am 21.12.1998 wieder geheiratet hat und den Namen ihres Ehemannes als Ehenamen führt.
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