Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin hin wird der Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg, Abteilung für Familiensachen, Az:
Das den Sachverständigen Dr. S. betreffende Ablehnungsgesuch der Antragstellerin wird für begründet erklärt.
2.Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.300 € festgesetzt.
Mit ihrer Beschwerde wendet sich die Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 07.07.2023, mit dem ihr Befangenheitsantrag vom 05.04.2023 gegen den Sachverständigen Dr. S. zurückgewiesen wurde.
I.
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