1. Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts vom 13.05.2013 wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.
2. Der Beschwerdewert wird auf 30.768,00 € festgesetzt.
I.
Der Antragsgegner wendet sich mit der vorliegenden sofortigen Beschwerde gegen einen Beschluss des Amtsgerichts, mit dem dieses ein Ablehnungsgesuch gegen den für das Verfahren zwischen den Beteiligten zuständigen Amtsrichter für unbegründet erklärt hat.
Die Antragstellerin begehrt im vorliegenden Verfahren von dem Antragsgegner, ihrem von ihr getrennt lebenden Ehemann, Unterhalt für die gemeinsamen Kinder A... und J....
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