Auf die sofortige Beschwerde der Kindesmutter wird der am 05.10.2018 erlassene Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Essen in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 19.10.2018 abgeändert.
Das Ablehnungsgesuch der Kindesmutter gegen den Richter am Amtsgericht X wird für begründet erklärt.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3000 € festgesetzt.
I.
Die beteiligten Kindeseltern begehren wechselseitig das alleinige Sorgerecht für die Kinder M-Q G, geboren am ##.##.2008, und B-N G, geboren am ##.##.2010.
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