Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Gütersloh vom 30.06.2011 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
I.
Der Antragsteller macht im Wege der Stufenklage Ansprüche als Mitgesellschafter der Arztpraxis geltend, in der die Antragsgegnerin ihre Tätigkeit als Kinderärztin ausübt. Er meint, es bestehe insoweit eine „Ehegatteninnengesellschaft“. Hilfsweise stützt er seine Ansprüche auf einen „familienrechtlichen Kooperationsvertrag“.
Das Amtsgericht hat die Anträge des Antragstellers zurückgewiesen.
Hiergegen wendet der Antragsteller sich mit der Beschwerde. Er verfolgt seine „erstinstanzlichen Schlussanträge“ weiter, die sich aus Blatt 3/4 des angefochtenen Beschlusses ergeben.
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