Die Rechtsbeschwerden der Betroffenen und des weiteren Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kiel vom 6. November 2020 werden zurückgewiesen.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtskostenfrei. Die außergerichtlichen Kosten der übrigen Beteiligten trägt der weitere Beteiligte zu 2.
Wert: 5.000 €
I.
Der Beteiligte zu 2 strebt die „Aufhebung“ der dem Beteiligten zu 1 von der Betroffenen erteilten General- und Vorsorgevollmacht an, soweit sie sich auf die Vermögenssorge erstreckt, und will die Einrichtung einer Betreuung mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge, Nachlassangelegenheiten und Geltendmachung von Rechten der Betroffenen gegenüber ihren Bevollmächtigten erreichen.
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