I. Mit der Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer zu 1 - auch im Namen des Beschwerdeführers zu 2, seines 1991 geborenen Sohnes - gegen die Zurückweisung des Antrages, dem Kind für die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen Sorgerechtsentscheidungen, mit denen der Mutter des Kindes das alleinige Sorgerecht übertragen worden ist, einen Ergänzungspfleger zu bestellen. Das Amtsgericht wie auch das Oberlandesgericht haben den Antrag auf Bestellung eines Ergänzungspflegers für das Kind zurückgewiesen.
II. Die Voraussetzungen für die Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung liegen nicht vor (§
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