Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) vom 28.12.2011 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Delbrück vom 24.11. / 28.11. 2011 wird zurückgewiesen.
Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Aufwendungen der Beteiligten werden nicht erstattet.
Der Antrag des Beteiligten zu 2) auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Der Beteiligte zu 2) ist ein am 31.5.1995 geborener afghanischer Staatsangehöriger, dessen Eltern an der Ausübung der elterlichen Sorge gehindert sind. Mit Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Delbrück vom 19.8.2011 ist der Beteiligte zu 1) zum Vormund für den Beteiligten zu 2) bestellt worden.
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