Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nauen vom 11. August 2011 - 19 F 71/11 - aufgehoben.
Der Antrag der Staatsanwaltschaft Potsdam auf Anordnung der Ergänzungspflegschaft mit dem Wirkungskreis: Entscheidung über die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts im Ermittlungsverfahren gegen den Ehemann der Kindesmutter S... K..., ..., wegen des Verdachtes des sexuellen Missbrauchs des Kindes (Az.: der Staatsanwaltschaft Potsdam: 476 Js 35214/11), Entbindung der Ärzte von der beruflichen Schweigepflicht, wird zurückgewiesen.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.
Gegenstandswert: 3.000,00 €.
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