BayObLG - Beschluß vom 08.04.1993
3Z BR 41/93
Normen:
BGB § 1908b; FGG § 69i Abs. 7, § 67, § 60d Abs. 1 S;
Fundstellen:
Rpfleger 1993, 491

Bestellung eines Pflegers für ein Verfahren über die Entlassung eines Betreuers

BayObLG, Beschluß vom 08.04.1993 - Aktenzeichen 3Z BR 41/93

DRsp Nr. 1995/2544

Bestellung eines Pflegers für ein Verfahren über die Entlassung eines Betreuers

»1. Auch im Verfahren zur Entscheidung über einen Antrag auf Entlassung des Betreuers ist dem Betroffenen ein Pfleger für das Verfahren zu bestellen, wenn der Betroffene nicht in der Lage ist, seinen Willen kundzutun. 2. In einem solchen Fall ist auch dem Betreuer rechtliches Gehör zu gewährleisten.«

Normenkette:

BGB § 1908b; FGG § 69i Abs. 7, § 67, § 60d Abs. 1 S;
Fundstellen
Rpfleger 1993, 491