BayObLG - Beschluß vom 08.10.1997
3Z BR 70/97
Normen:
BGB § 1899 ;
Fundstellen:
NJWE-FER 1998, 33
Vorinstanzen:
LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 13 T 910/97
AG München, - Vorinstanzaktenzeichen 701 XVII 963/96

Bestellung eines weiteren Betreuers für denselben Aufgabenkreis

BayObLG, Beschluß vom 08.10.1997 - Aktenzeichen 3Z BR 70/97

DRsp Nr. 1997/9352

Bestellung eines weiteren Betreuers für denselben Aufgabenkreis

»Die Bestellung eines weiteren Betreuers für denselben Aufgabenkreis liegt nicht im freien Ermessen der Tatsacheninstanz; diese hat durch das Rechtsbeschwerdegericht nachprüfbare tatsächliche Feststellungen zu treffen, aus denen folgt, daß die Betreuer besser wahrgenommen werden können.«

Normenkette:

BGB § 1899 ;

Gründe:

I. Für die Betroffene besteht eine Betreuung mit den Aufgabenkreisen der Aufenthaltsbestimmung und der Zuführung zur ärztlichen Behandlung, der Vermögenssorge sowie der gesetzlichen Vertretung in allen wohnungs-, behörden- und sozialrechtlichen Angelegenheiten. Zur Betreuerin ist die Tochter der Betroffenen bestellt. Die nicht mehr geschäftsfähige Betroffene hat sich mit dieser Bestellung einverstanden erklärt.