Der Kläger und die Mutter der Beklagten haben am 29. Januar 1982 in Deutschland die Ehe geschlossen und in der Folge hier gelebt. Am 5. August 1983 wurde die Tochter Melanie und am 5. September 1986 der Sohn M. geboren. Der Kläger ist Deutscher, die Mutter der beklagten Kinder stammt aus der früheren jugoslawischen Teilrepublik Bosnien-Herzegowina und war zum Zeitpunkt der Geburt der Kinder Staatsangehörige der ehemaligen Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien. Durch Verbundurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - H. vom 19. April 1991 ist die Ehe geschieden und u.a. der Mutter die elterliche Sorge über die Kinder übertragen worden.
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