I.
Die Beteiligten zu 1) und 2) sind Spätaussiedler aus der russischen Föderation. Sie schlossen am ... 1984 in ... (damals UdSSR) die Ehe und führten seitdem den (russischsprachigen) Geburtsnamen des Beteiligten zu 1) als Ehenamen. Diesen Namen erhielten auch die beiden 1985 und 1989 geborenen Kinder der Eheleute.
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