Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Kosten werden nicht erhoben. Ihre notwendigen Auslagen tragen die Beteiligten selbst.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Beschwerdewert beträgt 1.000,- Euro.
Das zulässige Rechtsmittel, mit dem sich das Jugendamt gegen die Entlassung der bisherigen Umgangspflegerin und seine Bestellung zum Umgangspfleger wendet, hat in der Sache keinen Erfolg. Das Amtsgericht hat das ihm bei der Auswahl des Umgangspflegers zustehende Ermessen beanstandungsfrei ausgeübt.
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