Die Revision gegen das Urteil des 18. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 31. Januar 2013 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
Die Klägerin, ein Verkehrshaftungsversicherer mit Sitz in den Niederlanden, nimmt das ebenfalls in den Niederlanden ansässige Transportunternehmen vor dem Landgericht Münster wegen des Verlustes von Transportgut im Wege eines Rückgriffs auf Schadensersatz in Anspruch.
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