Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.
Der Wert für das Verfahren über den Versorgungsausgleich wird anderweitig auf 7.050 € festgesetzt.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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