Streitig ist, ob der Klägerin für die Zeit ab 01. Januar 2002 Kindergeld zusteht.
Die Klägerin hat eine am 21. November 1980 geborene Tochter ... (I). Diese befindet sich nach Erlangung der Fachhochschulreife seit 01. September 2001 in Ausbildung bei der ... AG. Im Ausbildungsvertrag vom 18. Dezember 2000 war eine Vergütung für das erste Ausbildungsjahr in Höhe von 1.235 DM und für das zweite Ausbildungsjahr in Höhe von 1.335 DM vereinbart worden.
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