Auf die sofortige Beschwerde der beteiligten Ehefrau wird der am 7.12.2012 erlassene Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Marl abgeändert.
Der beteiligten Ehefrau wird ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt M in Marl bewilligt.
Gründe
I.
Der Antragsteller und die beteiligte Ehefrau waren miteinander verheiratet. Ihre Ehe ist durch Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Marl vom 24.4.2002 geschieden worden. Im Rahmen des Versorgungsausgleichs sind Rentenanwartschaften des Antragstellers auf seine vormalige Ehefrau übertragen worden. Nach der Ehescheidung verpflichtete sich der Antragsteller in einem gerichtlichen Vergleich vom 24.10.2003, an seine vormalige Ehefrau nachehelichen Unterhalt in Höhe von monatlich 800,- € zu zahlen. Seit dem 1.10.2012 bezieht der Antragsteller Altersrente; die beteiligte Ehefrau bezieht noch keine Renteneinkünfte.
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