LG Schweinfurt, - Vorinstanzaktenzeichen 2 T 24/96
AG Bad Kissingen, - Vorinstanzaktenzeichen VI 591/95
Beteiligung der gesetzlichen Erben an Verfahren um Beschwerde des Testamentserben gegen die Entscheidung des Nachlassgerichts
BayObLG, Beschluß vom 22.07.1996 - Aktenzeichen 1Z BR 120/96
DRsp Nr. 1996/30439
Beteiligung der gesetzlichen Erben an Verfahren um Beschwerde des Testamentserben gegen die Entscheidung des Nachlassgerichts
»Will das Landgericht auf Beschwerde des Testamentserben die einen Erbscheinsantrag zu dessen Gunsten ablehnende Entscheidung des Nachlaßgerichts aufheben und das Nachlaßgericht anweisen, den beantragten Erbschein zu erteilen, so hat es die gesetzlichen Erben, die in erster Instanz diesem Erbscheinsantrag widersprochen hatten, am Beschwerdeverfahren zu beteiligen. Werden die gesetzlichen Erben in einem solchen Fall über das Rechtsmittel nicht unterrichtet, so ist die Beschwerdeentscheidung aufzuheben, ohne daß es auf ihre sachliche Richtigkeit ankommt, wenn die Erben die Verfahrensweise nicht genehmigen.«