Auf die Beschwerde der Pflegeeltern wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Duisburg-Ruhrort vom 18.05.2016 in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 09.06.2016 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Pflegeeltern des am 28.06.2015 geborenen Kindes P. werden als Beteiligte hinzugezogen.
II.Gerichtskosten werden nicht erhoben. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
III.Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
I.
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