Beteiligung des anderen Elternteils an den Kosten einer Umgangsregelung
OLG Dresden, Beschluss vom 07.02.2005 - Aktenzeichen 20 UF 896/04
DRsp Nr. 2006/9499
Beteiligung des anderen Elternteils an den Kosten einer Umgangsregelung
Lebt das Kind bei der Mutter und besteht aufgrund eines Umzuges eine größere Entfernung zu dem umgangsberechtigten Vater, so entspricht es der Billigkeit, dass die Mutter sich bei beengten finanziellen Verhältnissen des Vaters an den Kosten der Umgangskontakte beteiligt. Dies kann in der Weise geschehen, dass sie das Kind auf ihre Kosten bei dem Vater abholt.