OLG Karlsruhe - Beschluss vom 23.11.2006
11 Wx 77/06
Normen:
BVormG § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 ; VBVG § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 ;
Fundstellen:
OLGReport-Karlsruhe 2007, 167
Vorinstanzen:
LG Karlsruhe, vom 30.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 11 T 120/05

Betreuervergütung: Ausbildung zum Erzieher an einer Fachschule für Sozialpädagogik nicht gleichwertig zur Hochschulausbildung

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.11.2006 - Aktenzeichen 11 Wx 77/06

DRsp Nr. 2007/2781

Betreuervergütung: Ausbildung zum Erzieher an einer Fachschule für Sozialpädagogik nicht gleichwertig zur Hochschulausbildung

»1. Die Ausbildung zum Erzieher an der Fachschule für Sozialpädagogik des Landeswohlfahrtsverbandes Baden ist einer Hochschulausbildung nicht gleichwertig. 2. Nach der vom Gesetz angestellten formalen und typisierenden Betrachtungsweise kommt es allein darauf an, ob die abgeschlossene Ausbildung generell einem Hochschulabschluss gleichwertig ist. Überdurchschnittliche berufliche Leistungen des Betreuers sowie in seiner beruflichen Praxis erworbene besondere Kenntnisse können nicht zu einer Erhöhung seiner Vergütung führen.«

Normenkette:

BVormG § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 ; VBVG § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 ;

Entscheidungsgründe:

I.