OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 01.09.2008
20 W 176/08
Normen:
VBVG § 4 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
LG Darmstadt, - Vorinstanzaktenzeichen 5 T 598/07

Betreuervergütung: Gesundheits- und Sozial-ökonom (VWA) nicht mit abgeschlossenem (Fach-) Hochschulstudium vergleichbar

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 01.09.2008 - Aktenzeichen 20 W 176/08

DRsp Nr. 2008/21420

Betreuervergütung: Gesundheits- und Sozial-ökonom (VWA) nicht mit abgeschlossenem (Fach-) Hochschulstudium vergleichbar

»Der nach einem berufsbegleitenden Studium von vier Semestern an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie erworbene fachspezifische Abschluss als Gesundheits- und Sozial-ökonom (VWA) ist mit einem abgeschlossenen (Fach-) Hochschulstudium nicht vergleichbar und rechtfertigt deshalb keine Vergütung mit dem Stundensatz von 44,- EUR nach § 4 Abs. 1 Ziffer 2 VBVG.«

Normenkette:

VBVG § 4 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Der Betreuer ist seit dem Jahre 2003 für den mittellosen Betroffenen mit verschiedenen Aufgabenkreisen einschließlich der Vermögenssorge bestellt.

Aufgrund seiner abgeschlossenen Ausbildung als Krankenpfleger wurde seiner Vergütung bisher der Stundensatz des § 4 Abs. 1 Ziff. 1 VBVG in Höhe von 33,50 EUR zugrunde gelegt.

Am 31. August 2007 schloss der Betreuer an der ... in O1 ein berufsbegleitendes 4 semestriges Studium erfolgreich mit der Prüfung ab und ist seitdem berechtigt, die Bezeichnung 'Gesundheits- und Sozial-ökonom (VWA)' zu führen.