OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 03.06.2008 (8 U 50/06)
I. Die Kläger nehmen den Beklagten zu 1) sowie die beklagten Ärzte, die früheren Beklagten zu 2) bis 6), auf Unterhaltsschaden in Anspruch. Der Ehemann der Klägerin und Vater der Kläger zu 2) bis 4) war selbständiger [...]