I.
Die Beteiligten sind die geschiedenen Eltern des Kindes A, geboren am ... April 2004. Der Antragsteller leidet unter dem Hippel- Lindau-Syndrom, einer erblichen Erkrankung, die zur Bildung gutartiger Tumoren führt. Bei dem Antragsteller sind derartige Geschwulste bislang im Kopf- und Wirbelsäulenbereich aufgetreten und entfernt worden. Die Operationen führten zu einer leichten Gehbehinderung; außerdem ist der rechte Unterarm des Antragstellers gefühllos, was indes nicht mit einer Einschränkung der Motorik einhergeht.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|