OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 30.07.2008
2 UF 185/08
Normen:
BGB § 1697;
Vorinstanzen:
AG Kassel, - Vorinstanzaktenzeichen 531 F 1908/08

Umfang des Umgangs eines Vaters mit einem vierjährigen Kind während der Sommerferien

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 30.07.2008 - Aktenzeichen 2 UF 185/08

DRsp Nr. 2009/2376

Umfang des Umgangs eines Vaters mit einem vierjährigen Kind während der Sommerferien

In der Regel bestimmt der umgangsberechtigte Elternteil den Aufenthaltsort des Kindes während des Umgangs, ohne dass dies eines gerichtlichen Ausspruchs bedarf. Dabei dürfen Ferienkontakte regelmäßig auch mit einer Auslandsreise verknüpft werden.

Normenkette:

BGB § 1697;

Gründe:

I.

Die Beteiligten sind die geschiedenen Eltern des Kindes A, geboren am ... April 2004. Der Antragsteller leidet unter dem Hippel- Lindau-Syndrom, einer erblichen Erkrankung, die zur Bildung gutartiger Tumoren führt. Bei dem Antragsteller sind derartige Geschwulste bislang im Kopf- und Wirbelsäulenbereich aufgetreten und entfernt worden. Die Operationen führten zu einer leichten Gehbehinderung; außerdem ist der rechte Unterarm des Antragstellers gefühllos, was indes nicht mit einer Einschränkung der Motorik einhergeht.