AG Darmstadt, - Vorinstanzaktenzeichen 58 F 1329/08
AG Darmstadt, - Vorinstanzaktenzeichen 302 C 149/08
Bindung des Familiengerichts an eine Abgabe im Verfahren nach der HausratsVO
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 17.09.2008 - Aktenzeichen 6 UFH 1/08
DRsp Nr. 2009/5323
Bindung des Familiengerichts an eine Abgabe im Verfahren nach der HausratsVO
Die Abgabe nach § 18 Abs. 1HausratsVO ist nicht nur für das Amtsgericht, an das abgegeben wird, als solches bindend, sondern auch für das Familiengericht. Auch ein Streit zwischen Ehegatten um die Erstattung von Nebenkosten für die Ehewohnung ist Familiensache nach § 236 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8GKG.