OLG Köln - Beschluss vom 07.07.2006
16 Wx 159/06
Normen:
VBVG § 5 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
LG Bonn, vom 14.06.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 4 T 262/06
AG Bonn, - Vorinstanzaktenzeichen 37 XVII R 17

Betreuervergütung: Heimunterbringung bei einer Unterbringung nach § 63 StGB

OLG Köln, Beschluss vom 07.07.2006 - Aktenzeichen 16 Wx 159/06

DRsp Nr. 2006/20978

Betreuervergütung: Heimunterbringung bei einer Unterbringung nach § 63 StGB

»1. Die Unterbringung eines Betreuten nach § 63 StGB begründet für diesen den gewöhnlichen Aufenthalt in der Psychiatrischen Klinik. 2. Es handelt sich um eine Heimunterbringung nach § 5 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 VBVG.«

Normenkette:

VBVG § 5 Abs. 1 ;

Gründe:

Die sofortige weitere Beschwerde ist - nachdem das Landgericht sie ausdrücklich zugelassen hat - zulässig, hat in der Sache jedoch keinen Erfolg.