I.
Mit Beschluss des Amtsgerichts Marienberg - Vormundschaftsgericht - vom 07.12.2005 (XVII 00228/05) wurden für die Betroffene zwei Betreuer bestellt: die Beteiligte zu 1) für die Aufgabenkreise Gesundheitssorge, Vertretung im Rechtsverkehr vor Behörden und Institutionen, Entgegennahme und Bearbeiten der amtlichen Post sowie Vermögenssorge mit Ausnahme der Entscheidung über Wohnungsangelegenheiten und der Beteiligte zu 2) für die Regelung der Wohnungsangelegenheiten.
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