OLG Celle - Beschluss vom 05.05.2008
17 W 36/08
Normen:
VBVG § 4 ; VBVG § 5 ;
Fundstellen:
FamRZ 2009, 78
OLGReport-Celle 2008, 777
Rpfleger 2008, 487
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 28.02.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 54 T 182/06

Betreuervergütung: Verfassungskonformität des Pauschalisierungssystems der §§ 4, 5 VBVG

OLG Celle, Beschluss vom 05.05.2008 - Aktenzeichen 17 W 36/08

DRsp Nr. 2008/12415

Betreuervergütung: Verfassungskonformität des Pauschalisierungssystems der §§ 4, 5 VBVG

»1. Es lassen sich derzeit unter dem Gesichtspunkt des Art. 12 GG keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Pauschalierungssystem der §§ 4 und 5 VBVG erheben, da es keine tragfähigen Erkenntnisse für die Annahme gibt, dass dieses Vergütungssystem bei einer generalisierenden Betrachtung des gesamten Berufszweiges der Berufsbetreuung nicht zu auskömmlichen Einkommensverhältnissen der Berufsbetreuer führt. 2. § 3 Abs. 3 VBVG ist auf die Stundensatzbemessung bei Berufsbetreuern nicht analog anwendbar (Beschluss OLG München NJW-RR 2007, 513).«

Normenkette:

VBVG § 4 ; VBVG § 5 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Beteiligte zu 1 (im Folgenden: Beschwerdeführerin) ist zugelassene Rechtsanwältin. Sie ist für den bemittelten Betroffenen als (Berufs) Betreuerin mit den Aufgabenkreisen Gesundheits- und Vermögenssorge sowie Post und Behördenangelegenheiten bestellt. Der Betroffene verfügt über ein Wertpapier und Immobilienvermögen in Höhe von weit mehr als 1.000.000 EUR.