I.
Für die Betroffene wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Siegen vom 31. März 2004 eine bis zum 28. September 2004 befristete vorläufige Betreuung angeordnet mit den Wirkungskreisen Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung, Wohnungsangelegenheiten und Wohnungsauflösung, alle Vermögensangelegenheiten, Vertretung bei Behörden und Ämtern, Befugnis zum Empfang von Post, Regelung der Heimkosten und Heimplatzvermittlung. Als vorläufige Betreuerin wurde eine Berufsbetreuerin bestellt.
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