I.
Mit Beschluss vom 28. Oktober 2004 errichtete das Amtsgericht Koblenz im Wege der einstweiligen Anordnung eine vorläufige Betreuung für die Betroffene und bestellte den Beteiligten zu 1) zum vorläufigen Betreuer. Am 26. November 2004 ist die Betroffene verstorben. Sie wurde ausweislich des Erbscheins des Amtsgerichts Koblenz vom 28. Juni 2005 von dem Beteiligten zu 1) als Miterbe zu 1/2 beerbt.
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