LG Köln, vom 14.03.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 6 T 20/08
AG Bergisch Gladbach, - Vorinstanzaktenzeichen XVII E 204/06
Betreuungsrecht - Akteneinsichtsrecht des Ehepartners bei Betreuungsverfahren des anderen Partners
OLG Köln, Beschluss vom 22.04.2008 - Aktenzeichen 16 Wx 73/08
DRsp Nr. 2008/14033
Betreuungsrecht - Akteneinsichtsrecht des Ehepartners bei Betreuungsverfahren des anderen Partners
»Dem Ehepartner eines/einer Betreuten steht gegen die erstmalige Bestellung eines Ergänzungsbetreuers ein Beschwerderecht zu. Dementsprechend hat der Ehepartner auch ein Recht auf Akteneinsicht, um seine Rechte in dem Verfahren wirksam geltend machen zu können.«