LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 25.06.2008
8 Sa 1592/07
Normen:
BetrAVG § 1 ; LPartG § 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt am Main - 15 Ca 320/07 - 20.06.20007,

Betriebliche Altersversorgung; Lebenspartner; eingetragene Lebenspartnerschaft

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 25.06.2008 - Aktenzeichen 8 Sa 1592/07

DRsp Nr. 2008/19808

Betriebliche Altersversorgung; Lebenspartner; eingetragene Lebenspartnerschaft

»1. Beschränkt eine Versorgungsordnung die Hinterbliebenenversorgung auf Ehegatten, die vor Eintritt des Versorgungsfalles mit dem Versorgungsberechtigten verheiratet waren, kann ein hinterbliebener Lebenspartner einer Lebenspartnerschaft nach dem LPartG Hinterbliebenenversorgung nur verlangen, wenn diese vor dem Versorgungsfall eingetragen war. 2. Das gilt auch dann, wenn eine frühere Eintragung der Lebenspartnerschaft allein daran scheiterte, dass ein entsprechendes Gesetz nicht früher existierte.«

Normenkette:

BetrAVG § 1 ; LPartG § 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger von der Beklagten Witwergeldzuschuss verlangen kann.