Betriebsrenten des Senders Freies Berlin im Versorgungsausgleich
KG, Beschluß vom 05.12.1995 - Aktenzeichen 18 UF 2498/95
DRsp Nr. 1997/1400
Betriebsrenten des Senders Freies Berlin im Versorgungsausgleich
»1. Der sich jährlich vermindernde Ausgleichsbetrag der vom Sender Freies Berlin gezahlten Versorgungsrente unterliegt dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich nach § 1587fBGB.2. Zu den Voraussetzungen, unter denen eine nachträgliche Abänderung einer rechtskräftigen Versorgungsausgleichsentscheidung gem. § 10a Abs. 3VAHRG nicht stattfindet.«