BGH vom 22.11.1991
2 StR 225/91
Normen:
StGB § 52, § 53, § 46, § 49, § 178 Abs. 2 ; WaffG § 52 a;

Betrugsvorsatz bei Sozialhilfebetrug - Strafzumessung bei sexueller Nötigung - Konkurrenzen bei Waffendelikten

BGH, vom 22.11.1991 - Aktenzeichen 2 StR 225/91

DRsp Nr. 1993/944

Betrugsvorsatz bei Sozialhilfebetrug - Strafzumessung bei sexueller Nötigung - Konkurrenzen bei Waffendelikten

1. Frage des Betrugsvorsatzes bei fortlaufendem Bezug von Sozialhilfe, ohne dem Sozialamt den Erhalt verschiedener anrechenbarer Geldbeträge mitzuteilen. 2. Strafzumessung bei sexueller Nötigung. 3. Konkurrenzen bei Verstößen gegen das Waffengesetz.

Normenkette:

StGB § 52, § 53, § 46, § 49, § 178 Abs. 2 ; WaffG § 52 a;

Das LG hat den Angekl. unter Freisprechung im übrigen wegen sexueller Nötigung, wegen versuchter Nötigung in Tateinheit mit Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes und mit Verstoß gegen das Fernmeldeanlagengesetz, wegen zweier Verstöße gegen das Fernmeldeanlagengesetz jeweils in Tateinheit mit Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes sowie wegen Verstoßes gegen das Fernmeldeanlagengesetz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt sowie sichergestellte Fernmeldeanlagen und Audio-Cassetten eingezogen. Die Vollstreckung der Strafe hat es zur Bewährung ausgesetzt.