OLG Saarbrücken - Beschluss vom 06.04.2011
6 UF 40/11
Normen:
FamFG § 158 Abs. 3 S. 1; BGB § 1666;
Vorinstanzen:
AG Saarlouis, vom 15.02.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 20 F 4/11

Beurteilung der Erziehungseignung eines Elternteils; Rechtsfolgen eigenmächtiger dauerhafter Verbringung in eine neue Umgebung; Zeitliche Anforderungen an die Bestellung eines Verfahrensbeistandes

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 06.04.2011 - Aktenzeichen 6 UF 40/11

DRsp Nr. 2012/5759

Beurteilung der Erziehungseignung eines Elternteils; Rechtsfolgen eigenmächtiger dauerhafter Verbringung in eine neue Umgebung; Zeitliche Anforderungen an die Bestellung eines Verfahrensbeistandes

1. Nimmt ein Elternteil ohne Zustimmung des anderen das Kind in der ersten Phase der räumlichen Trennung der Eltern spontan aus seinem bisherigen Lebenskreis mit dem Ziel seiner dauerhaften Verbringung in eine neue Umgebung heraus, so dient dies häufig nicht dem Wohl des Kindes. Solch eigenmächtiges Verhalten ist auch schon im einstweiligen Anordnungsverfahren gewichtig im Rahmen der Beurteilung der Erziehungseignung dieses Elternteils zu berücksichtigen. In Fällen eigenmächtigen Verbringens ist das Eilverfahren besonders zu beschleunigen, um zu verhindern, dass der eigenmächtig handelnde Elternteil aus der von ihm ertrotzen Kontinuität ungerechtfertigte Vorteile ziehen kann (Anschluss an BVerfG, FamRZ 2009, 189). 2. Eine erforderliche Bestellung des Verfahrensbeistandes muss so frühzeitig (§ 158 Abs. 3 S. 1 FamFG) erfolgen, dass dieser noch auf das Verfahren Einfluss nehmen kann (Anschluss an BGH, Beschluss vom 16.3.2011 - XI ZB 407/10).

1. Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Saarlouis vom 15. Februar 2011 - 20 F 4/11 EASO - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.