Das angefochtene Urteil wird teilweise geändert.
Der Rückzahlungsbescheid des Bundesverwaltungsamtes vom 11. November 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26. Juni 2013 wird aufgehoben.
Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens beider Instanzen tragen die Klägerin zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit eines Rückzahlungsbescheides des Bundesverwaltungsamtes nach § 10 DarlehensV.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|